Barrierefreiheit als Grundlage für effektive Hilfe
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält den Handlungsauftrag die Rechte behinderter Menschen auf Inklusion umzusetzen. Eine Grundvoraussetzung aller Beratungs- und Unterstützungsangebote für betroffene Frauen ist die Schaffung umfassender Barrierefreiheit.
Dies bedeutet: Barrierefreier Zugang zu allen Hilfe-, Beratungs- und Schutzeinrichtungen, barrierefreie Infomaterialien und Hilfsangebote für die verschiedenen Arten von Behinderung: leichte Sprache für Menschen mit Lernbehinderung, Gebärdensprache für Gehörlose (hier finden Sie zum Beispiel eine Liste von Therapeuten und Therapeutinnen, die Gebärdensprache benutzen können) sowie eine Verwendung von Dateiformaten, die kompatibel für Sehbehinderte sind (Word) bzw. Gebärdensprachfilme.